Versand- und Zahlungsbedingungen

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

 

1. Vertragsschluss und Bestellungen
Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufsbedingungen ("AGB") gelten für alle Verkäufe, Lieferungen, Leistungen jeglicher Art und Angebote der durXtreme GmbH (nachfolgend „Verkäufer“). In diesen Bedingungen mehrfach verwendete Begriffe sind in Ziffer. 16.1 verbindlich definiert.

1.1 Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen sind Bestandteil des Vertrags. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder allgemeine Geschäftsbedingungen, auf die er sich in einem Bestellformular oder anderen Mitteilungen an den Verkäufer bezieht, werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Verkäufer ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungenen gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit dem Kunden, selbst wenn der Verkäufer nicht mehr auf diese Verkaufsbedingungen Bezug nimmt.
1.2 Der Vertrag mit dem Kunden kommt entweder zustande durch (i) Warenlieferung oder Leistungserbringung an den Kunden oder an von diesem benannte Dritte oder (ii) durch Bestätigung der Bestellung durch den Verkäufer, je nach dem, was zuerst eintritt.
1.3 Menge und Eigenschaften der Ware richten sich nach den Vertragsunterlagen und/oder der Auftragsbestätigung des Verkäufers. Es steht dem Verkäufer frei, Bestellungen und Aufträge des Kunden
abzulehnen oder bis zu vierzehn Tagen nach Zugang anzunehmen.
1.4 Kostenvoranschläge und Angebote des Verkäufers sind freibleibend und nicht bindend. Alle Mitteilungen und Erklärungen des Kunden an den Verkäufer in Bezug auf den Vertrag müssen in Schriftform abgegeben werden. Für den Inhalt und die Auslegung von Verträgen, deren Änderung oder Ergänzung sowie individueller Abreden ist die schriftliche Vereinbarung oder schriftliche Bestätigung des Verkäufers maßgeblich.
1.5 Alle Materialproben, Zeichnungen, Anschauungsmaterialien sowie Werbung des Verkäufers (oder des Herstellers), alle Beschreibungen oder Abbildungen in den Katalogen und Broschüren des Verkäufers sowie alle sonstigen Angaben des Verkäufers unabhängig von ihrer Form sind nur annähernd und dienen nur dazu, einen ersten Eindruck der Waren oder Leistungen zu vermitteln. Soweit nicht zwischen Kunden und Verkäufer in einer Vertragsunterlage schriftlich anders vereinbart, werden sie nicht Vertragsbestandteil, außer ihre Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck setzt eine genaue Übereinstimmung voraus. Handelsübliche Abweichungen oder Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorgaben erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen oder der Zusatz von Stoffen durch gleichwertige Bauteile oder Stoffe sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
1.6 Die Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern (§14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich- rechtlichen Sondervermögen.
1.7 Die Warenpräsentation im Online-Shop stellt keinen verbindlichen Antrag auf den Abschluss eines Kaufvertrages dar. Vielmehr handelt es sich um eine unverbindliche Aufforderung, im Online- Shop Waren zu bestellen.
1.8 Mit Anklicken des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein verbindliches Kaufangebot ab (§ 145 BGB).

1.9 Nach Eingang des Kaufangebots erhält der Besteller eine automatische E-Mail, mit der bestätigt wird, dass der Verkäufer die Bestellung erhalten hat (Eingangsbestätigung). Diese Bestätigung stellt noch keine Annahme des Kaufangebots dar. Bestellungen sind für den Verkäufer nur verbindlich, wenn sie von ihm schriftlich innerhalb von zwei Wochen bestätigt werden oder ihnen durch die Übersendung der Ware nachgekommen wird.

 

2. Preise und Bezahlungen
2.1. Vereinbarte Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferumfängen. Preise verstehen sich netto ab Werk zuzüglich Mehrwertsteuer, vom Verkäufer gewählter
Verpackung, Kosten für den Transport (einschließlich Demurrage), Versicherung, Umsatzsteuer sowie - bei Export – Zöllen und anfallenden öffentlichen Steuern, Abgaben und Gebühren. Soweit den vereinbarten Preisen die Listenpreise des Verkäufers zugrunde liegen und die Lieferung oder Leistung erst nach vier Monaten nach Vertragsschluß erfolgt, gelten die bei Lieferung gültigen Listenpreise; bei übermäßiger Erhöhung ist vom Verkäufer ein angemessener Rabatt zu gewähren.
2.2. Der Verkäufer stellt die Rechnung für die Waren zum Auslieferungszeitpunkt oder - sofern vereinbart - zu einem späteren Zeitpunkt aus. Die Zahlung ist 10 Tage nach Erhalt der Rechnung fällig. Zahlungen sind auf das benannte Konto zu leisten. Zahlungen sind in Euro zu leisten, sofern der Verkäufer nicht ausdrücklich im Voraus der Zahlung in einer anderen Währung zugestimmt hat. Bei Vereinbarung der Zahlungsart „Vorkasse“ wird dem Besteller die Bankverbindung der durXtreme GmbH in der Auftragsbestätigung mitgeteilt. Die Ware wird nach Zahlungseingang geliefert.
2.3. Die Zahlung ist erst erfolgt, wenn der Verkäufer über die Mittel frei verfügen kann oder der Betrag auf dem Konto des Verkäufers gutgeschrieben worden ist.
2.4. Alle vom Kunden nach dem Vertrag geschuldeten Zahlungen sind in voller Höhe, ohne Vorbehalte, Bedingungen und ohne Abschläge oder Abzug von Steuern zu leisten, es sei denn, der Kunde ist gesetzlich zu derartigen Abschlägen verpflichtet. Der Kunde kann Zurückbehaltungsrechte nur geltend machen, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Er ist nur dann zur Zurückbehaltung oder Aufrechnung berechtigt, sofern seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

2.5. Zusätzlich zum Kaufpreis fallen Zinsen in Höhe von 5 % p.a. auch ohne Mahnung des Verkäufers an, wenn der Kunde den mit dem Verkäufer vereinbarten Fälligkeitszeitpunkt überschreitet. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleiben hiervon unberührt.
2.6. Wechsel werden nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung erfüllungshalber angenommen. Sie müssen zentralbankdiskontfähig sein. Der Kunde trägt alle durch die Wechselbegebung entstehenden Kosten.
2.7. Die Pflicht des Verkäufers zu Warenlieferung oder Leistungserbringung ist ausgesetzt, solange der Kunde in Zahlungsverzug ist oder seinen sonstigen vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten nicht nachkommt. Die Rechte des Verkäufers nach § 321 BGB und aus Verzug bleiben unberührt.

 

3. Teilleistungen
Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszweckes verwendbar ist, die Lieferung der restlich vereinbarten Ware sichergestellt ist und dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen.

 

4. Lieferung
4.1. Soweit schriftlich nicht anders vereinbart, erfolgen Warenlieferungen des Verkäufers ab Werk.
4.2. Lieferdaten sind ungefähr und nicht bindend, es sei denn, sie sind schriftlich vereinbart oder vom Verkäufer schriftlich zugesagt worden.
4.3. Wenn der Verkäufer die Waren ins Ausland verschicken soll, hat der Kunde auf eigene Kosten die jeweils erforderlichen Einfuhrgenehmigungen oder andere Genehmigungen für die Waren einzuholen. Auf
Anforderung des Verkäufers stellt der Kunde diese Genehmigungen dem Verkäufer vor dem Versand der Waren zur Verfügung.
4.4. Sieht der Kaufvertrag mehrere Lieferungen auf Abruf vor, teilt der Kunde bis spätestens zum 10. eines jeden Monats dem Verkäufer mit schriftlicher Versandanweisung mit, wie viele Waren für den nächsten Monat benötigt werden. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, Mengen über die in schriftlichen Versandanweisungen genannten hinauszuliefern.
4.5. Eine Rücksendung von Waren bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Verkäufers.
4.6. Bei Produkten, die einer speziellen Lagerung unterworfen sind (z.B. wärme- oder kälteempfindliche Ware), sowie bei Produkten mit Verfalldatum ist eine Rücknahme ausgeschlossen. Chemikalien zur Vernichtung zurückzunehmen, ist dem Verkäufer nach den gesetzlichen Vorschriften nicht möglich.
4.7. Vorstehende Regelungen der Ziff. 4.5. und 4.6. gelten nicht, soweit die Rücksendung auf einem Mangel der Lieferung oder Verschulden des Lieferers beruht.

 

5. Verpackung, Sicherheit
5.1. Versandart und Verpackung unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen des Verkäufers.
5.2. Mangels anderweitiger Vereinbarung bleiben Mehrwegbehälter und Mehrwegverpackungen Eigentum des Verkäufers. Der Kunde gibt auf eigene Kosten alle Mehrwegverpackungen oder Mehrwegbehälter in einwandfreiem Zustand innerhalb von 90 Tagen nach Lieferung der Waren zurück. Der Verkäufer kann dem Kunden Pfand für Verpackungen oder Behälter in angemessener Höhe in Rechnung stellen. Der Verkäufer erstattet das Pfand innerhalb von 90 Tagen nach Erhalt der Verpackung oder Behälter in einwandfreiem Zustand, abzüglich Beschädigungen an der Verpackung oder den Behältern sowie fälliger Zahlungen für in der Zwischenzeit an den Kunden gelieferte Ersatzverpackungen. Sofern der Verkäufer die Verpackung oder die Behälter nicht in einwandfreiem Zustand und/oder verspätet zurückgibt, kann der Verkäufer das Pfand behalten. Falls kein Pfand gezahlt oder verlangt worden ist, stellt der Verkäufer dem Kunden einen angemessenen Betrag für die verlorene oder zerstörte Verpackung in Rechnung.
5.3. Alle Verpackungen oder Behälter, ob Einweg-, Mehrweg- oder andere Verpackungen oder Behälter dürfen nur zur Lieferung und vorübergehenden Lagerung der in ihnen gelieferten Waren verwendet werden. Alle anderen Verwendungsarten sind unzulässig. Der Verkäufer haftet nicht im Falle einer anderen Verwendung der Verpackung oder der Behälter.
5.4. Der Kunde stellt sicher, dass mit den Waren verantwortungsbewusst umgegangen wird und sie sicher gelagert werden. Dabei beachtet er alle Anweisungen des Verkäufers zum Umgang mit der Ware und zu deren Lagerung, unabhängig davon, ob sie auf der Ware selbst angebracht und/oder vom Verkäufer veröffentlicht sind, insbesondere in Form von Materialsicherheitsdatenblättern - MSDS. Der Kunde beachtet auch die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen und guten Branchenübungen. Der Kunde setzt alle seine Beschäftigten, Subunternehmer, Vertriebspersonen und Kunden über Gefahren und schädliche Eigenschaften der Waren in Kenntnis, unterweist sie über ihre richtige Benutzung und den korrekten Umgang mit ihnen und ihre richtige Lagerung und verpflichtet sie in schriftlicher Form zu deren Beachtung und Einhaltung. Er stellt jederzeit sicher, dass die Anweisungen des Verkäufers, die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und die gute Branchenübung für den Umgang mit den Waren und ihre Benutzung befolgt und eingehalten werden.
5.5. Der Kunde stellt sicher und ist verantwortlich dafür, dass Waren und Verpackungen oder Behälter weder mit Materialen in Kontakt gebracht, benutzt, weiterverkauft oder vermischt werden als zu den vereinbarten Zwecken noch in einer Weise mit ihnen umgegangen wird, die geeignet ist, giftige, tödliche oder in anderer Art und Weise für den Menschen, für Sachen oder für die Umwelt nachteilige Wirkungen auszulösen. Jede andere Benutzung ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers unzulässig.

5.6. Für den Fall, daß gegen den Verkäufer Schadensersatzansprüche in Bezug auf seine Waren und/oder Leistungen erhoben werden, die auf einer schuldhaften Verletzung der Pflichten des Kunden nach dieser Ziffer beruhen, stellt der Kunde den Verkäufer von jeglichen Schadensersatzansprüchen frei und unterstützt ihn in bester Form bei der Abwehr geltend gemachter Ansprüche.

 

6. Gefahrübergang/Eigentumsvorbehalt
6.1. Erfüllungsort ist der Lieferbetrieb des Verkäufers.
6.2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der zu liefernden Ware geht gemäß Ziffer 4.1. auf den Kunden über, und zwar mit Beginn der Übergabe- bzw. Beladevorgangs an die für die Lieferung beauftragte Person; dies gilt auch bei Teillieferungen. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr ab dem Zeitpunkt über, zu dem die Lieferware zum Versand bereit ist und der Verkäufer dies dem Kunden angezeigt hat. Hierdurch entstehende Lagerkosten trägt der Kunde, ohne Nachweis mindestens jedoch in Höhe von 0,25% des Lieferwertes je angefangene Woche der Verzögerung.
6.3. Die vom Verkäufer gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherter Forderungen Eigentum des Verkäufers ( im folgenden: „Vorbehaltsware“).

6.4. Bis zum vollständigen Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware behandelt der Kunde diese pfleglich und beachtet bei der Lagerung insbesondere die Anweisungen für die Lagerung, die jeweils vom Verkäufer erteilten Informationen, alle gesetzlichen Regelungen sowie die gute Branchenübung. Der Kunde stellt sicher, dass die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsgang des Kunden genutzt, verbraucht oder weiterverkauft wird. Er trägt dafür Sorge, dass Kennzeichen, Hinweise auf der Verpackung und Sicherheitshinweise für die Vorbehaltsware selbst oder die sich auf sie beziehen, weder zerstört, entstellt noch verdeckt werden.
6.5. Der Kunde versichert die Vorbehaltsware für den Verkäufer in Höhe ihres Verkaufspreises nach dem Vertrag gegen Verlust, Diebstahl, Bruch, Feuer, Leitungswasserschäden und Elementarschäden sowie für den Transport. Er legt dem Verkäufer auf Verlangen die Policen vor. Der Kunde tritt Ansprüche gegen die Versicherungsgesellschaft an den Verkäufer ab.
6.6. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr bis zum Eintritt des Verwertungsfalles ( Ziff. 6.11. ) zu nutzen, zu verarbeiten und weiter zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind nicht zulässig.
6.7. Falls der Kunde die Vorbehaltsware weiter verarbeitet, so erfolgt dies ausschließlich im Namen und für Rechnung des Verkäufers als Hersteller. Der Verkäufer wird unmittelbar Eigentümer der hierdurch
entstehenden neuen Sache. Verarbeitet der Kunde Vorbehaltsware mit Produkten anderer Eigentümer oder erhöht sich der Wert der verarbeiteten Sache, so erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neu hergestellten Sache in Höhe des Anteils, der dem Wert der Vorbehaltsware im Verhältnis zu dem Wert der neuen Sache entspricht. Tritt ein solcher Eigentumserwerb beim Verkäufer nicht ein, überträgt der Kunde bereits jetzt sein künftiges Eigentum oder - im soeben genannten Werteverhältnis sein Miteigentum – an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit an den Verkäufer.
6.8. Mit Vertragsschluss tritt der Kunde bereits jetzt alle Forderungen gegen seine Kunden aus einem Weiterverkauf von Vorbehaltsware sicherungshalber an den Verkäufer ab, bei Miteigentum anteilig in Höhe des Miteigentumsanteils. Dies gilt entsprechend für Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder entstehen, wie z.B. Versicherungsansprüche, Schadensersatz bei Verlust und Zerstörung. Der Verkäufer ermächtigt den Käufer widerruflich, die an ihn abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Der Verkäufer darf den Widerruf nur im Verwertungsfall ( Ziff. 6.11. ) auslösen.
6.9. Übersteigt der realisierbare Wert der gesicherten Forderungen den Wert der Vorbehaltsware oder die an ihre Stelle getretenen Sachen oder Forderungen um mehr als 50 %, gibt der Verkäufer nach seiner Wahl auf Verlangen Sicherheiten in entsprechendem Umfang frei.
6.10. Der Kunde gewährt dem Verkäufer, seinen Vertretern und Angestellten sowie beauftragten Dritten während seiner gewöhnlichen Geschäftszeiten nach vorheriger Mitteilung den Zugang zu allen Lagern, in denen sich Vorbehaltsware oder an ihre Stelle getretene Sachen befinden, um diese zu besichtigen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Greifen Dritte auf Vorbehaltsware zu, wird der Kunde diese auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und den Verkäufer unverzüglich zur Wahrung seiner Eigentumsrechte informieren. Der Kunde hat dem Verkäufer sämtliche zur Wahrung seiner Eigentumsrechte notwendigerweise entstehende Kosten zu erstatten, falls er mit diesen bei Dritten nachweislich ausfällt.

6.11. Tritt der Verkäufer bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden oder nach Ziff. 9.4. vom Vertrag zurück, kann er die Vorbehaltsware vom Kunden herausverlangen.

 

7. Gewährleistungsrechte
7.1. Die Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 378 HGB) nachgekommen ist. Der Kunde wird offensichtliche Mängel bzw. Mängel, die bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung erkennbar gewesen wären, unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Werktagen ab Lieferung, schriftlich rügen. Versteckte Mängel wird der Kunde unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen schriftlich nach Entdeckung bzw. bei - sofern dieser Zeitpunkt früher liegt - Erkennbarkeit bei normaler Verwendung, rügen.
7.2. Der Verkäufer gewährleistet im Sinne des § 434 BGB nur die Einhaltung der vertraglich bestimmten Spezifikationen und der anderen vereinbarten Eigenschaften der Waren.
7.3. Soweit die Ware die Voraussetzungen der Ziff. 7.2 nicht erfüllt (Sachmangel), so kann der Verkäufer wählen, ob er entweder durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer
mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) nacherfüllt Der Verkäufer ist dazu berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Anteil des Kaufpreises zurückzubehalten. Durch Ersatzlieferung ersetzte Waren werden dem Verkäufer zurückgegeben oder nach Wahl des Verkäufers auf dessen Kosten entsorgt.
7.4. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern, falls der Verkäufer nicht Willens oder nicht in der Lage dazu ist, den Sachmangel zu beheben, insbesondere falls er die Nacherfüllung unangemessen verzögert oder die Nacherfüllung fehlschlägt. Die Nacherfüllung gilt erst nach zwei erfolglosen Nacherfüllungsversuchen als fehlgeschlagen. Der Kunde kann nur nach Maßgabe von Ziff. 8. Schadensersatz geltend machen.
7.5. Die Gewährleistungsfrist für Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln beträgt ein Jahr ab Lieferung. Davon bleiben die Ansprüche des Kunden wegen Lieferantenregresses (§§ 478, 479 BGB) unberührt. Weitere Ansprüche aus Sachmängeln einschließlich Schadensersatzansprüchen bestehen nur nach Maßgabe der Ziff. 8.1 bis 8.3.

 

8. Haftung, Haftungsbegrenzung
8.1. Die Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund und soweit es auf ein Verschulden ankommt, ist nach Maßgabe dieser Ziff. 8. eingeschränkt.
8.2. Der Verkäufer haftet nicht bei leichter Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstiger Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um die Verletzung vertragswesentlicher Kardinalpflichten ( rechtzeitige Lieferung, Freiheit von die Gebrauchstauglichkeit erheblich beeinträchtigenden Mängeln, Beratungs-, Obhuts- und Schutzpflichten in Bezug auf eine vertragsgemäße Verwendung oder auf den Schutz für Leib und Leben des Personals des Kunden oder dessen Eigentum im Falle drohender wesentlicher Schäden )  handelt.
8.3. Im Falle der Haftung ist diese auf die für den Verkäufer bei Vertragsschluß vorhersehbaren Schäden begrenzt. Mittelbare Schäden oder Folgeschäden in Folge von Mängeln der Lieferware sind nur ersatzfähig, soweit solche bei bestimmungsgemäßer Verwendung zu erwarten sind.
8.4. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit für Sach- und Vermögensschäden, und zwar auch bei Verletzung wesentlicher Kardinalpflichten, ist auf die Deckungssumme der bestehenden Versicherungen des Verkäufers beschränkt, soweit diese in angemessener Höhe bestehen.
8.5. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch für die Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
8.6. Technische Auskünfte oder sonstige Beratung des Verkäufers, die nicht zum vertraglich geschuldeten Leistungsumfang gehört, erfolgt mangels anderweitiger Vereinbarung unentgeltlich und unter Ausschluß jeglicher Haftung.
8.7. Der Verkäufer haftet unbeschränkt bei Vorsatz, bei garantierten Beschaffenheitsmerkmalen sowie bei Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz ( ProdHG ).

 

9. Höhere Gewalt, Lieferhindernisse
9.1. Soweit und solange der Verkäufer durch höhere Gewalt oder durch sonstige, bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbare Ereignisse ( z.B. Betriebsstörungen, Schwierigkeiten bei Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung notwendiger behördlicher Erlaubnisse, nicht richtige bzw. nicht rechtzeitige Selbstbelieferung ) an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist, ruhen seine Vertragspflichten für die Dauer der Störung zuzügl. einer angemessenen Anlauffrist für die Lieferung. Voraussetzung ist, daß er solche Ereignisse nicht zu vertreten hat.
9.2. Der Verkäufer hat den Kunden unverzüglich und ausreichend über die Störung zu informieren.

9.3. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend bei vereinbarten Teillieferungen.
9.4. Bei wesentlicher Erschwerung oder bei Unmöglichkeit der Lieferung ist der Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern die Störung von nicht nur vorübergehender Dauer ist, ist in jedem Fall aber nach Ablauf von sechsmonatiger Dauer der Störung. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Störung länger als 6 Monate andauert oder aber ihm die Verzögerung nachweislich nicht zuzumuten ist.

 

10. Gewerbliche Schutzrechte
10.1. Die Marken und weitere gewerbliche Schutzrechte des Verkäufers dürfen nur mit dessen vorheriger schriftlicher Zustimmung und ausschließlich im Zusammenhang mit vom Kunden hergestellten Waren
verwendet werden. Der Vertrag allein berechtigt den Kunden nicht dazu, Marken und gewerbliche Schutzrechte des Verkäufers zu nutzen oder zu verwerten.

10.2. Falls die Waren ganz oder zum Teil auf Zeichnungen, Mustern oder anderen Informationen des Kunden beruhen, gewährleistet der Kunde, dass die Benutzung dieser Zeichnungen, Muster oder anderer
Informationen durch den Verkäufer bei der Herstellung und Lieferung der Ware nicht die Rechte Dritter verletzt. Der Kunde stellt den Verkäufer frei von allen Ansprüchen und Aufwendungen wegen einer
tatsächlichen oder behaupteten Verletzung der Rechte Dritter; der Verkäufer wird auf erstes Anfordern freigestellt.
10.3. Der Verkäufer gibt keine Gewähr dafür, dass die Verbindung oder Verarbeitung der Ware allein oder zusammen mit Waren des Kunden nicht die gewerblichen Schutzrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt.
10.4. Der Verkäufer gewährleistet die Freiheit der Lieferware von gewerblichen Schutzrechten Dritter. Für den Fall der Rechtsverletzung wird der Verkäufer nach seiner Wahl Gewährleistung durchführen, wozu auch der Abschluß eines Nutzungsvertrages rechnet. Gelingt ihm dies nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraumes, ist der Kunde zum Rücktritt oder zur Minderung berechtigt. Schadensersatz richtet sich in jedem Falle nach Ziff. 8. dieser Bedingungen. Bei Rechtsverletzungen durch vom Verkäufer bezogene Produkte wird der Verkäufer nach seiner Wahl seine Ansprüche geltend machen oder diese an den Kunden abtreten. Ansprüche des Kunden gegen den Verkäufer bestehen nur, wenn Ansprüche des Verkäufers gegen den Hersteller oder seinen Vorlieferanten nachweislich erfolglos waren.

 

11. Urheber und Markenrecht
11.1 Inhalt und Struktur sämtlicher wie auch der in einem Online-Shop verwendeten Texte, Bilder, Grafiken, Dateien, Informationsmaterialien, usw. unterliegen dem Urheberrecht und anderen Gesetzen zum Schutz des geistigen Eigentums. Die Weitergabe, Veränderung, gewerbliche Nutzung oder Verwendung in Medien durch den Kunden ist nicht gestattet und bedarf i.ü. der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.
11.2 Die vom Verkäufer genannten Produkte und Bezeichnungen sind zum Teil patent-, marken-, und urheberrechtlich geschützt. Aus dem Fehlen eines besonderen Hinweises bzw. der Zeichen ™ oder ® ist nicht zu schließen, dass kein Schutz besteht.

 

12. Vertrauliche Informationen
12.1. Der Kunde hält alle vertraulichen Informationen geheim und verwendet sie ausschließlich zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten. Er stellt sicher, dass seine Organe, Vertreter und Mitarbeiter wie auch
beauftragte Dritte die Pflichten dieser Ziffer 12. erfüllen.

12.2. Die Pflichten des Kunden in Ziffer 12.1. gelten nicht für Informationen die (i) öffentlich zugänglich sind oder werden oder ohne ein zu vertretendes Tun oder eine Unterlassung des Kunden öffentlich zugänglich werden, oder (ii) für die der Kunde kraft gesetzlicher, behördlicher oder gerichtlicher Anordnung zur Erteilung von Auskünften verpflichtet ist.

 

13. Datenschutz
13.1. Der Verkäufer und Anbieter durXtreme GmbH distanziert sich ausdrücklich von allen Inhalten sämtlicher verlinkter Seiten auf seiner Homepage und im Online-Shop.
13.2. Der Verkäufer ist berechtigt, Kundendaten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes, zu speichern und unternehmensintern zu verarbeiten. Ohne die Einwilligung des Kunden werden die Daten nicht über diesen Zweck hinaus gespeichert. Alle Daten werden vertraulich behandelt. Die Bestelldaten werden verschlüsselt und gesichert übertragen. Der Verkäufer übernimmt jedoch keine Haftung für die Datensicherung während dieser Übertragung über das Internet. Zusgangsdaten für den Kundenlogin, die auf Wunsch des Kunden an diesen übermittelt werden, sind vom Kunden vertraulich zu behandeln. Deshalb akzeptiert und bestätigt der Kunde ausdrücklich, dass alle Bestellungen über seine Kundennummer von ihm autorisiert sind. Weitere Informationen sind aus der Datenschutzerklärung des Verkäufers ersichtlich, die verbindlicher Bestandteil dieser Bedingungen ist.

 

14. Sonstiges
14.1. Soweit die vertraglichen Vereinbarungen oder diese AGB Regelungsglücken enthalten, gelten zur ihrer Ausfüllung die rechtlich wirksamen Regelungen, die die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen
Zielsetzungen der vertraglichen Vereinbarungen und dem Zweck dieser AGB vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke erkannt hätten.
14.2. Der Verkäufer kann seine Rechte aus dem Vertrag ganz oder zum Teil abtreten.
14.3. Der Kunde ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht berechtigt, Rechte oder Verpflichtungen aus dem Vertrag abzutreten oder auf andere Art und Weise zu übertragen. Für
Geldforderungen gilt § 354 a HGB. Der Verkäufer wird ungeachtet einer Abtretung oder Übertragung der Geldforderung in jedem Fall durch Zahlung an den Kunden frei.
14.4. Macht der Verkäufer ein Recht aus dem Vertrag nicht oder nur verzögert geltend, ist dies nicht als Verzicht auf dieses Recht zu verstehen. Dies gilt für die nur teilweise Ausübung eines Rechts entsprechend.

 

15. Rechtswahl, Gerichtsstand
15.1. Auf den Vertrag ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. Die Anwendung des deutschen internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts (CISG) sind ausgeschlossen.
15.2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Ulm a.d. Donau. Der Verkäufer ist auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden Klage zu erheben.

 

16. Definitionen und Auslegung
16.1. Für die folgenden, in diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen verwendeten Begriffe gelten die folgenden Definitionen, es sei denn, aus dem Zusammenhang ergibt sich etwas anderes:
’’Kunde’’
Die natürliche oder juristische Person, deren Warenbestellung vom Verkäufer angenommen wird.
’’Allgemeine Verkaufsbedingungen’’
Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen in diesem Dokument, zusammen mit allen besonderen Bedingungen, auf deren Anwendung sich Kunde und Verkäufer schriftlich geeinigt haben und die in den Verkaufsunterlagen, in der Auftragsbestätigung oder der Rechnung festgelegt sind.
’’gewerbliche Schutzrechte’’
Die Gesamtheit aller zugunsten des Verkäufers bestehenden nationalen und internationalen absoluten gewerblichen Schutzrechte (Immaterialgüterrechte) einschließlich der Anmeldungen solcher Rechte, sofern bereits deren Anmeldung Schutzwirkung entfaltet; die Gesamtheit aller dem Verkäufer zustehenden Nutzungsund/oder Verwertungsrechte an bestehenden nationalen und internationalen absoluten gewerblichen Schutzrechten (Immaterialgüterrechte) und/oder urheberrechtlich geschützten Werken sowie das rechtlich geschützte Know-how des Verkäufers.
’’Spezifikationen’’
Die technischen Spezifikationen für die Ware, d.h. die jeweils gültigen veröffentlichten oder vereinbarten chemischen und physikalischen Eigenschaften der Waren.
’’Verkäufer’’
durXtreme GmbH, Nicolaus-Otto-Str. 39, 89079 Ulm, eingetragen beim Handelsregister des Amtsgerichts Ulm HRB 730741.
’’Vertrag’’
Jeder Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Kunden über den Verkauf der Waren, der gemäß Ziff. 1. zustande kommt und dessen Bestandteil diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen sind.
’’Vertragsunterlagen’’
Alle Verkaufsbestätigungen, Auftragsbestätigungen, Spezifikationen und anderen Unterlagen, die auf diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen Bezug nehmen oder sie ergänzen und deren Anwendung die Parteien vereinbart haben. Die Vertragsunterlagen können zusätzliche Bedingungen für den Verkauf der Waren festlegen.
’’vertrauliche Informationen’’
Alle Informationen über das Geschäft des Verkäufers, insbesondere Know-How oder andere Angelegenheiten in Verbindung mit den Waren, sowie Informationen über die Geschäftsbeziehungen des Verkäufers mit tatsächlichen oder möglichen Kunden oder Lieferanten.
’’Ware, Lieferware’’
Alle Waren, die der Verkäufer an den Kunden nach vertraglichen Vereinbarungen liefert.
16.2. Die Überschriften in diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen dienen der Übersichtlichkeit und haben
keinen Einfluss auf ihre Auslegung.

 

Stand Mai 2017

 

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